



Klare und deutliche Worte: UN-Experten für Menschenrechte haben eine gemeinsame Stellungnahme zu den Verfahren der illegalen Adoptionen veröffentlicht.
Darin finden sie klare und deutliche Worte: Illegale Adoptionen müssen verhindert werden und dürfen erst gar nicht zu Stande kommen.
Illegale Adoptionen haben einen schwerwiegenden Einfluss auf das Leben und die Rechte der adoptierten Personen. Es brauche zwingende Grundlagen für die Wiedergutmachung.
Klare Worte findet das Gremium auch, wenn es um die Rechte der adoptierten Kinder und der biologischen Familien geht. Diese müssten an erster Stelle stehen.
Jeder Staat soll die geltenden Gesetze überprüfen.
Die UN-Experten fordern, dass alle adoptierten Personen in ihrem Prozess auf Herkunftssuche die Unterstützung erhalten, die es braucht, um zu ihrem Recht zu kommen. Diese Forderung geht von Reparationszahlungen bis hin zur Forderung von staatlichen DNA-Datenbanken.
Ein weiterer Erfolg für Back to the Roots
An einer Anhörung im April 2021 vor einzelnen Vertretern sowie dem Gremium der UNO-Kommission legte
Back to the Roots die Basis für diese weiterführenden Untersuchungen. Wir sind stolz darauf, dass wir als erste Betroffenen-Organisation in der Schweiz, diesen Zusammenhang mit dem Verschwindenlassen herstellen konnten. Andere Organisationen haben sich dem nun ebenfalls angeschlossen. Wir sind stolz auf diesen erneuten Meilenstein und werden diesen Weg weiterhin gemeinsam gehen!
“Victims of illegal intercountry adoptions have the right to know the truth.
Link zur Stellungnahme (Englisch)
Link zur Vollversion (pdf, Englisch)

Ein historischer Tag!
Am Montag, 16. Mai 2022 haben Bundesrätin Karin Keller-Sutter, Regierungsrat Fredy Fässler und Sarah Ineichen von Back to the Roots den Vertrag zum Pilotprojekt für adoptierte Personen aus Sri Lanka unterzeichnet! Die Unterzeichnung fand im Bernerhof in Anwesenheit von adoptierten Personen sowie Medienschaffenden statt.
In ihrer Reden bekräftigten Karin Keller-Sutter und Fredy Fässler erneut den Willen der Bundes- und Kantonsbehörden, adoptierten Personen aus Sri Lanka wirksame Hilfe zu bieten. Mit diesem bisher einzigartigen Vertrag kann Back to the Roots ab ab 2022 ein ergänzendes Angebot zu den bestehenden kantonalen Anlaufstellen anbieten.
Wir sind unheimlich stolz auf diesen grossartigen Meilenstein und freuen uns über das Vertrauen in uns. Wir verfolgen weiterhin unseren eingeschlagenen Weg und werden immer wieder die notwendigen Fragen stellen.
Hier finden adoptierte Personen aus Sri Lanka weitere Informationen.
Danke – Merci – Grazie – Thank you – stūtiyi – Nandri
Photos: Carmela Odoni

„Mut brüllt nicht immer nur. Mut kann auch die leise Stimme am Ende des Tages sein, die sagt: Morgen versuche ich es nochmal.“
Mary Anne Radmacher (Schriftstellerin)
Heute ist der Tag der Frauen. Aller Frauen auf der ganzen Welt. Auch jener Frauen, deren Stimmen ungehört bleiben. Zum Beispiel unsere Mütter in Sri Lanka: die uns weggeben mussten. Ihre Stimmen wurden oft nicht anerkannt, egal ob es leise oder brüllende Stimmen waren.
Heute können wir diesen Frauen eine Stimme geben. Zum Beispiel dadurch, dass sie ihre Geschichten erzählen und damit sichtbar werden. Oder dadurch, dass wir sie dank unseres Projekts unterstützen: Mother and Child reunion in Sri Lanka.
Photo: Mirjam Hartmann

Namaste,
Wir laden euch herzlich zu unserem nächsten Adoptierten-Treffen ein.
Wir treffen uns am Samstag 12. März 2022 zu einem gemütlichen Austausch.
Das Treffen inklusiv Mittagessen wird im Restaurant Nooba in Zürich (Europaallee) stattfinden. Es wird von 11:00 Uhr bis ca. 14:30 Uhr dauern.
Bitte meldet euch bis zum 4. März 2022 via elektronischem Anmeldeformular an. Nach der online Anmeldung bekommt ihr ein Bestätigungsmail mit den genauen Informationen.
Bitte beachtet: Wer sich unwohl fühlt bleibt zu Hause.
Bitte nehmt zur Kenntnis, dass zu diesem Treffen ausschliesslich Adoptierte Personen aus Indien in der Schweiz eingeladen sind, welche Mitglieder in der IG von Back to the Roots sind, um euch einen geschützten Rahmen zu bieten.
Anmeldung IG Back to the Roots
Wir freuen uns darauf, möglichst viele von euch am Treffen zu sehen.
Herzliche Grüsse Sabrina – Back to the Roots
Im Moment finden die Treffen unserer Gruppe auf Deutsch statt. Wir sind aber auf der Suche nach einer Person, welche Französisch und Deutsch spricht, damit in Zukunft die Treffen in beiden Sprachen durchgeführt werden können. Fühlst du dich angesprochen? Weisst du Jemand? Dann melde dich doch bei sabrina@backtotheroots.net

Wieder haben wir ein Inserat mit den Angaben von adoptierten Personen aus der Schweiz in Sri Lanka publiziert! Damit erhoffen wir uns Hinweise auf unsere Biografien, unsere Wurzeln. Wir schenken damit gleichzeitig Hoffnung für suchende Mütter in Sri Lanka. Können sie schon bald ihr Kind in die Arme schliessen?
Mehr zu unserem Projekt in Sri Lanka unter folgendem Link .

Anfang 2021 lancierte Back to the Roots ein besonderes Pilot-Projekt: Mother and Child Reunion in Sri Lanka. Den Hintergrund dazu lieferten die vielen Anfragen von Müttern in Sri Lanka, die an Back to the Roots gelangten mit der Bitte, sie bei der Suche nach ihren Kindern zu unterstützen.
Bereits im September 2020 starteten wir eine erste Fundraising-Kampagne mit dem Ziel, 40 Müttern einen DNA-Test inklusive Analyse zu finanzieren. Innert kurzer Zeit konnten wir die überwältigende Summe von CHF 30’000 generieren!
Trotz der schwierigen Umstände im Jahr 2021 durch Covid-19 schaffte es Back to the Roots zusammen mit den Verbindungspersonen vor Ort, dieses ambitionierte Ziel zu erreichen!
Der Weg für eine Weiterführung dieses wichtigen Projekts ist geebnet. Wir danken allen, die uns auf diesem Weg unterstützt haben: in Sri Lanka, der Schweiz und überall dort, wo wir diesen enormen Zuspruch spüren. So können wir auch in Zukunft den Müttern in Sri Lanka eine Stimme und Hoffnung geben.
Team Back to the Roots

Ein Jahr nach der Veröffentlichung des Bundesratsberichts hat Back to the Roots einen weiteren Meilenstein geschafft.
Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) berichtet in ihrer Medienmitteilung vom 9. Dezember 2021 über die Sofortmassnahmen für adoptierte Personen aus Sri Lanka in der Schweiz.
In einem Pilotprojekt werden die Dienstleistungen, welche Back to the Roots für die adoptierten Personen erbringt, erstmals gemeinsam durch die verantwortlichen Stellen der Kantone und des Bundes mitfinanziert. Durch diese Sofortmassnahme erhalten die adoptierten Personen aus Sri Lanka auf der Suche nach ihrer Identität eine spezifische Unterstützung in diesem herausfordernden Prozess.
Back to the Roots dankt für das entgegengebrachte Vertrauen und freut sich auf die Zusammenarbeit.
Adoptierte Personen können ab dem neuen Jahr über info@backtotheroots.net ein persönliches Erstgespräch vereinbaren.
Das nächste Treffen für die adoptierten Personen aus Sri Lanka in der Schweiz findet voraussichtlich am 22. Januar 2022 in Bern statt, wenn es die epidemische Situation zulässt.
Medienkontakt:
Sarah Ineichen, Präsidentin Back to the Roots, sarah@backtotheroots.net, +41 76 373 79 23

Als achtmonatiges Baby wurde Sabrina Jovita Ricklin aus Indien in die Schweiz adoptiert. Sie musste lernen, mit dem Verlust eines Teils ihrer Identität zu leben.
Ein Interview und die aktuellen Themen in der Politik – erschienen am Donnerstag, 24. Juni im Winterthurer Landbote.

Back to the Roots konnte vor einigen Wochen dem UNO-Komitee gegen das gewaltsame Verschwindenlassen von Personen, die Situation der Adoptionsfälle aus Sri Lanka vortragen.
Die Schweizer Behörden wurden daraufhin dazu befragt und haben Stellung genommen. Heute wurden die Empfehlungen des Komitees an die Schweiz veröffentlicht.
Das Komitee begrüsst die Anerkennung und das Bedauern des Bundesrates, dass die Schweizer Behörden in den 1980er und 1990er Jahren die illegale Adoption von Kindern aus Sri Lanka nicht verhindert haben.
Der Ausschuss forderte die Schweiz aber auch auf, gründliche und unparteiische Untersuchungen durchzuführen, um festzustellen, ob Kinder, die in den 1980er und 1990er Jahren aus Sri Lanka adoptiert wurden, Opfer von Verschwindenlassen geworden sein könnten und ob andere Straftaten wie Fälschung, Verschleierung oder Zerstörung der Identität vorliegen.
Wir freuen uns auch über die Empfehlung des Ausschusses, dass die Schweizer Behörden jeder Person, die unter solchen Handlungen gelitten hat, das Recht auf Wiedergutmachung garantieren.