
Ein weiterer wichtiger Meilenstein
Back to the Roots konnte vor einigen Wochen dem UNO-Komitee gegen das gewaltsame Verschwindenlassen von Personen, die Situation der Adoptionsfälle aus Sri Lanka vortragen.
Die Schweizer Behörden wurden daraufhin dazu befragt und haben Stellung genommen. Heute wurden die Empfehlungen des Komitees an die Schweiz veröffentlicht.
Das Komitee begrüsst die Anerkennung und das Bedauern des Bundesrates, dass die Schweizer Behörden in den 1980er und 1990er Jahren die illegale Adoption von Kindern aus Sri Lanka nicht verhindert haben.
Der Ausschuss forderte die Schweiz aber auch auf, gründliche und unparteiische Untersuchungen durchzuführen, um festzustellen, ob Kinder, die in den 1980er und 1990er Jahren aus Sri Lanka adoptiert wurden, Opfer von Verschwindenlassen geworden sein könnten und ob andere Straftaten wie Fälschung, Verschleierung oder Zerstörung der Identität vorliegen.
Wir freuen uns auch über die Empfehlung des Ausschusses, dass die Schweizer Behörden jeder Person, die unter solchen Handlungen gelitten hat, das Recht auf Wiedergutmachung garantieren.